Allgemeine Geschäftsbedingungen Etiketten, Thermostransferbänder und Drucker

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der allgemeinen Verkaufsbedingungen
II. Abschluss des Vertrages
III. Pflichten von IBD
IV. Pflichten des Kunden
V. Mangelhafte Ware
VI. Rücktritt
VII. Schadensersatz
VIII. Eigentumsvorbehalt
IX. Sonstige Regelungen
X. Allgemeine Vertragsgrundlagen

Geltung der allgemeinen Verkaufsbedingungen
1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für den gegenwärtigen und alle folgenden Verträge mit den Kunden der Firma IBD Beratung und Organisationsentwicklung GmbH nachfolgend bezeichnet als IBD, die ab dem 1. Dezember 2015 abgeschlossen werden und überwiegend die Lieferung von Waren und/oder Software an den Kunden zum Gegenstand haben. Von IBD zusätzlich übernommene Pflichten berühren nicht die Geltung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Von den allgemeinen Verkaufsbedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten IBD nicht, auch wenn IBD nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Kunden annimmt.

Abschluss des Vertrages
1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an IBD verpflichtet, wenn die zu liefernde Ware für Nutzungen abweichend von den in den technischen Dokumentationen von IBD beschriebenen Einsatzzwecken vorgesehen ist, nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll.

2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von IBD ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von IBD aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von IBD wirksam. IBD kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei IBD eingegangen ist, abgeben.

3. Die schriftliche Auftragsbestätigung von IBD ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird IBD unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht.

4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von IBD ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von IBD nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei IBD eingeht.

5. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IBD.

Pflichten von IBD

1. IBD hat die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichnete Ware zu liefern und das Eigentum zu übertragen. IBD ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung von IBD oder in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführt sind; namentlich ist IBD aufgrund des Vertrages nicht verpflichtet, nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarte Unterlagen herauszugeben oder Informationen zu erteilen oder Zubehör zu liefern, die Kompatibilität zu Leistungen oder Produkten anderer Leistender herzustellen oder den Kunden zu beraten.

2. IBD ist aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag allein dem Kunden gegenüber verpflichtet. Die Empfangszuständigkeit des Kunden bleibt auch bestehen, wenn er Ansprüche an Dritte abtritt.

3. IBD ist verpflichtet, unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer II. 1. und II. 5. sowie unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Menge und Qualität, ansonsten Ware mittlerer Art und Güte zu liefern. Kann die zu liefernde Ware nicht in dem bei Vertragsschluss angebotenen Zustand geliefert werden, weil technische Verbesserungen an Serienprodukten vorgenommen wurden, ist IBD zur Lieferung der verbesserten Version berechtigt.

4. IBD hat die Ware zur vereinbarten Lieferzeit EXW (Incoterms 2010) an der in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Lieferanschrift und - soweit eine solche nicht bezeichnet ist - an der Niederlassung in D-42289 Wuppertal in der bei IBD üblichen Verpackung zur Abholung durch den Kunden zur Verfügung zu stellen. Zu einer Benachrichtigung des Kunden über die Verfügbarkeit der Ware ist IBD nicht verpflichtet.

5. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine haben zur Voraussetzung, dass der Kunde zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig beibringt, Anzahlungen vereinbarungsgemäß leistet und alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Im Übrigen beginnen vereinbarte Lieferfristen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung von IBD.

6. IBD ist berechtigt, vertragliche Pflichten nach dem vorgesehenen Termin zu erfüllen, wenn der Kunde von der Terminüberschreitung informiert und ihm ein Zeitraum für die Nacherfüllung mitgeteilt wird. IBD ist unter diesen Voraussetzungen auch zu mehreren Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Der Kunde kann der angekündigten Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist widersprechen, wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist. IBD erstattet die als Folge der Terminüberschreitung nachweislich notwendigen Mehraufwendungen des Kunden, soweit IBD nach den Regelungen in Ziffer VII. für Schäden einzustehen hat.

7. Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch IBD , durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auch bei nicht eindeutiger Kennzeichnung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden nach Maßgabe der Regelung in Ziffer III.-4. zur Verfügung gestellt worden ist.

8. IBD ist nicht verpflichtet, nicht ausdrücklich vereinbarte Bescheinigungen oder Zertifikate beizubringen oder sonstige Dokumente zu besorgen, und in keinem Fall für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die mit dem Inverkehrbringen der Ware außerhalb Deutschlands verbunden sind.

9. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist IBD zur Einrede der Unsicherheit nach § 321 BGB berechtigt, solange aus Sicht von IBD die Besorgnis besteht, der Kunde werde seinen Pflichten ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß nachkommen. Anstelle der Einrede kann IBD künftige, auch bereits bestätigte Lieferungen davon abhängig machen, dass der Kunde Vorauskasse leistet. IBD ist nicht zur Fortsetzung der Leistungen verpflichtet, solange und soweit von dem Kunden zur Abwendung der Einrede erbrachte Leistungen keine angemessene Sicherheit bieten oder anfechtbar sein könnten.

Pflichten des Kunden

1. Ungeachtet weitergehender Pflichten des Kunden zur Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kaufpreis zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin und - soweit ein solcher nicht bezeichnet ist - mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig und von dem Kunden zu zahlen. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines recht-fertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber IBD oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von IBD nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird.

2. Mit dem vereinbarten Kaufpreis sind die IBD obliegenden Leistungen einschließlich der bei IBD üblichen Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten.

3. Skontozusagen sind in jedem Einzelfall in der schriftlichen Auftragsbestätigung von IBD auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung fristgerechter und vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen von IBD gegen den Kunden.

4. Die Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und spesen- und kostenfrei über eines der von IBD bezeichneten Bankinstitute zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich.

5. IBD kann eingehende Zahlungen ungeachtet gerichtlicher Zuständigkeiten nach freiem Ermessen auf die zur Zeit der Zahlung gegen den Kunden kraft eigenen oder abgetretenen Rechts bestehenden Ansprüche verrechnen.

6. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von IBD werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.

7. Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückhaltung der Zahlung oder der Abnahme der Ware, zur Aussetzung ihm sonst obliegender Pflichten und zur Erhebung von Einreden oder Widerklagen werden ausgeschlossen, es sei denn, dass IBD aus demselben Vertragsverhältnis fällige Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Kunden wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat oder der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Kunden begründet, fällig und entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. § 215 BGB findet keine Anwendung.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und alle ihm aufgrund des Vertrages, dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, der Regeln der ICC für die Auslegung der vereinbarten Klausel der Incoterms® 2010 und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen.

9. Der Kunde wird in Bezug auf die von IBD bezogene Ware keine Geschäfte eingehen oder durchführen, die nach den maßgeblichen Vorschriften insbesondere des Außenhandelsrechts unter Einschluss des US-amerikanischen Export Kontrollrechtes verboten sind. Soweit der Kunde nicht sicher ist, dass ein solcher Verbotstatbestand nicht gegeben ist, wird der Kunde schriftlich eine Abstimmung mit IBD suchen.

Mangelhafte Ware

1. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit des Verkäufers ist die Ware sachmangelhaft, wenn der Kunde nach-weist, dass die Ware unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffern II. 1., II. 5. oder III. zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von der in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Art, Menge, Beschaffenheit oder Verwendungs-eignung oder mangels ausdrücklicher Vereinbarung spürbar von der in Deutschland üblichen Beschaffenheit abweicht oder ersichtlich nicht für die in Deutschland gewöhnliche Verwendung geeignet ist.

2. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit des Verkäufers ist die Ware rechtsmangelhaft, wenn der Kunde nachweist, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Erfordernisse begründen auf gewerblichem oder anderem geistigen Eigentum beruhende Rechte oder Ansprüche Dritter einen Rechtsmangel nur, soweit die Rechte in Deutschland registriert, veröffentlicht und bestandskräftig sind und den vertragsgemäßen Gebrauch der Ware in Deutschland ausschließen.

3. Soweit die schriftliche Auftragsbestätigung von IBD nicht ausdrücklich ei-ne gegenteilige Aussage trifft, ist IBD insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die Ware für eine andere als die gewöhnliche Verwendung geeignet ist, von der üblichen Beschaffenheit abweichende weitergehende Erwartungen des Kunden erfüllt oder außerhalb Deutschlands frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter ist.

4. Von dem Kunden gewünschte Garantien oder Zusicherungen müssen auch im Falle von Folgegeschäften stets in der schriftlichen Auftragsbestätigung als solche besonders ausgewiesen sein. Insbesondere schlagwortartige Bezeichnungen, die Bezugnahme auf allgemein anerkannte Normen, die Verwendung von Waren- oder Gütezeichen oder die Vorlage von Mustern oder Proben begründen für sich allein nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.

5. Der Kunde ist gegenüber IBD verpflichtet, jede einzelne Lieferung bei Abnahme, unabhängig von einer Umleitung oder Weiterversendung, unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art, auf die Einhaltung der für die Ware geltenden produktrechtlichen Vorschriften und im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu untersuchen.

6. Ohne Verzicht auf die gesetzliche Obliegenheit des Kunden zur unverzüglichen Anzeige, ist der Kunde gegenüber IBD verpflichtet, jeden Sach- oder Rechtsmangel bei neuen Waren spätestens innerhalb von einem (1) Jahr und bei gebrauchten Waren spätestens innerhalb von sechs (6) Monaten, nachdem ihm die Ware tatsächlich übergeben wurde, anzuzeigen.

7. Nach ordnungsgemäßer Anzeige gem. Ziffer V.-6. kann der Kunde die in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe geltend machen. Vorbehaltlich anderslautender, schriftlich bestätigter Zusagen von IBD bestehen wegen Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Ware keine weitergehenden Ansprüche des Kunden oder Ansprüche nicht vertraglicher Art.

8. Dem Kunden stehen keine Rechtsbehelfe wegen Lieferung mangelhafter Ware zu, soweit er für Beschaffenheiten oder Verwendungseignungen der Ware einzustehen hat, die nicht Gegenstand der mit IBD getroffenen Vereinbarungen sind, oder soweit der Kunde in den Geschäftsbeziehungen mit seinen Abnehmern bei Geltung der gesetzlich einschlägigen Vorschriften nicht für die Lieferung mangelhafter Ware einstehen müsste.

9. Soweit dem Kunden nach den Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen Rechtsbehelfe wegen Lieferung mangelhafter Ware zustehen, ist er berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung eines Mangels nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften von IBD Nacherfüllung zu verlangen. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist die nach Ziffer III.-4. maßgebliche Lieferanschrift.

10. Die Einschaltung Dritter zur Behebung von Mängeln bedarf grundsätzlich der Zustimmung von IBD.

11. Für den Fall, dass die Nacherfüllung als unwirtschaftlich abgelehnt wird, endgültig misslingt, nicht möglich ist oder nicht innerhalb angemessener Zeit vorgenommen wird, ist der Kunde ungeachtet sonstiger, in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehener Rechtsbehelfe nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Preis zu mindern oder nach Fristsetzung und Ablehnungs-androhung binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Fristablauf von dem Vertrag zurückzutreten. IBD ist ungeachtet der Rechtsbehelfe des Kunden stets berechtigt, nach der Regelung in Ziffer III. 6. mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

Rücktritt

1. Neben der Regelung in Ziffer V. 11. ist der Kunde unter Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt, wenn die IBD obliegenden Leistungen unmöglich geworden sind, IBD mit der Erfüllung vertraglicher Hauptpflichten in Verzug geraten ist oder durch diesen Vertrag begründete Pflichten sonst wie wesentlich verletzt hat und der Verzug oder die Pflichtverletzung von IBD gemäß Ziffer VII. 1. b) zu vertreten ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Erfordernisse stets, auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit einer gesonderten, nach Fälligkeit unmittelbar an IBD gerichteten schriftlichen Aufforderung, die Leistungshandlung binnen angemessener Frist vorzunehmen.

2. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist IBD berechtigt, ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Vertrages gesetzlich verboten ist oder wird, wenn der Kunde der Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen widerspricht, wenn die besonderen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) zur Anwendung kommen, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung von IBD aus nicht von IBD zu vertretenden Gründen später als vierzehn (14) Kalendertage nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird, wenn der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentlichen Verpflichtungen, die gegenüber IBD oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Kunde nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, wenn die von einem Kreditversicherer zugesagte Deckung aus von IBD nicht zu vertretenden Gründen reduziert wird, wenn IBD unverschuldet selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird oder wenn IBD die Erfüllung ihrer Leistungs-verpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen und der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des Kunden sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind.

Schadensersatz

1. Ausgenommen die Haftung
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,
- wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder
- für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist IBD wegen

der Verletzung von Pflichten, die aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder den mit dem Kunden geführten Vertragsverhandlungen resultieren, ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet:

a) Der Kunde ist in erster Linie nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer III.-6. zur Wahrnehmung von Nacherfüllungsangeboten bzw. nach Maßgabe der Rege-lungen in Ziffer V. und VI. zur Wahrnehmung der dort geregelten Rechtsbehelfe verpflichtet und kann Schadensersatz nur wegen verbleibender Nachteile, in keinem Fall jedoch anstelle anderer Rechtsbehelfe verlangen.

b) Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit haftet IBD nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem Kunden gegenüber obliegenden vertraglicher Pflichten.

c) Im Falle der Haftung ersetzt IBD den nachgewiesenen Schaden des Kunden in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für IBD bei Vertragsschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Kunden nicht abwendbar war.

d) Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde ungeachtet der Einhaltung der gesetzlichen und der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Bestimmungen nur verlangen, nachdem er innerhalb von zwei (2) Wochen nach Fälligkeit IBD schriftlich die Ablehnung der Leistung angedroht und bei ausbleibender Leistung diese gegenüber IBD innerhalb von einer (1) Woche nach Ablauf der Frist zur Leistung schriftlich endgültig abgelehnt hat.

2. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von IBD ist der Kunde gegenüber IBD zu folgenden Schadensersatzleistungen verpflichtet:

a) Im Falle des nicht rechtzeitigen Zahlungseingangs zahlt der Kunde die angemessenen Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung, mindestens jedoch eine Pauschale von € 40,00 sowie Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank.

b) Vorbehaltlich des Nachweises des Kunden, dass ein Schaden nicht oder nur in deutlich geringerer Höhe entstanden ist, ist IBD bei Abnahmeverzug oder vereinbartem, aber ausbleibendem Abruf der Ware durch den Kunden nach fristlosem Ablauf einer von IBD gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, ohne Nachweis Schadensersatz pauschal in Höhe von 15 % des jeweiligen Lieferwertes zu verlangen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, in den geschäftlichen Beziehungen mit seinen Abnehmern seine Schadensersatzhaftung dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des rechtlich Möglichen sowie des in der Branche Üblichen zu beschränken.

4. § 348 HGB (Vertragsstrafe) findet keine Anwendung.

Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt Eigentum von IBD bis zum vollständigen Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen von IBD gegen den Kunden. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde den Mitarbeitern von IBD zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern sowie auf Anforderung von IBD die Ware auf eigene Kosten getrennt zu lagern oder geeignet abzugrenzen, deutlich sichtbar als Eigentum von IBD zu kennzeichnen und alle Maßnahmen zu treffen, die zu einer umfassenden Sicherstellung des Eigentumsvorbehalts geboten sind. Die gegen die Versicherungen erwachsenden Ansprüche tritt der Kunde hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an IBD ab; IBD nimmt die Abtretung an.

3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde IBD umgehend schriftlich in Kenntnis setzen, wenn ein Dritter Ansprüche auf oder Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bzw. an den nach den Regelungen zum Eigentumsvorbehalt an IBD abgetretenen Forderungen geltend machen sollte, und IBD unentgeltlich bei der Verfolgung seiner Interessen unterstützen. Erwirbt ein Dritter während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, werden die Ansprüche des Kunden gegen den Dritten mit allen Rechten hiermit unwiderruflich sicherungshalber an IBD abgetreten; IBD nimmt die Abtretung an.

4. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung und nur unter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und die Zahlung des Abnehmers an den Kunden nicht vor dem Termin fällig wird, zu dem der Kunde den Preis an IBD zu zahlen hat. Zu anderen Verfügungen (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung usw.) ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt die ihm aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten hiermit sicherungs-halber, in voller Höhe und unwiderruflich an IBD ab. Nimmt der Kunde die Forderungen aus einer Veräußerung in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, tritt er die sich nach der Saldierung ergebenden Kontokorrentforderungen hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an IBD ab. IBD nimmt die Abtretungen an.

5. Der Kunde bleibt ermächtigt, an IBD abgetretene Forderungen treuhänderisch für IBD einzuziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen an Dritte abzutreten. Der Kunde hat eingehende Zahlungen gesondert zu führen und ungeachtet weitergehender von IBD eingeräumter Zahlungsziele unverzüglich an IBD weiterzuleiten, bis die gesicherten Forderungen von IBD vollständig ausgeglichen sind. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung an das Kreditinstitut des Kunden, tritt der Kunde hiermit unwiderruflich die ihm hierdurch gegen sein Kreditinstitut zustehenden Forderungen an IBD ab. Erhält der Kunde Wechsel zur Begleichung der Forderungen gegen Dritte, tritt er hiermit unwiderruflich die ihm im Falle der Diskontierung des Wechsels gegen das Kreditinstitut zustehenden Forderungen an IBD ab. IBD nimmt die Abtretungen an.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für IBD als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass für IBD hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die von IBD gelieferte Ware mit anderen Gegenständen in der Weise vermischt, vermengt oder verbunden, dass das Eigentum von IBD kraft Gesetzes erlischt, so überträgt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand auf IBD und verwahrt ihn unentgeltlich und treuhänderisch für IBD. Eine Verbindung der Ware mit Grund und Boden erfolgt nur vorübergehend.

7. Der Kunde wird im Bedarfsfalle nachfragen, in welchem Umfang die Ware noch einem Eigentumsvorbehalt untersteht. IBD ist nicht verpflichtet, auf Zahlungen hin unaufgefordert den Umfang des Eigentumsvorbehaltes zu quantifizieren. Befindet sich noch nicht vollständig bezahlte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Gewahrsam des Kunden, wird IBD auf Verlangen des Kunden Ware freigeben, soweit der Rechnungswert der Ware die Summe der offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt und an der Ware keine Absonderungs-rechte zugunsten von IBD bestehen. Entsprechendes gilt, soweit an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Ansprüche gegen Dritte getreten sind und diese von IBD im eigenen Namen geltend gemacht werden. Im Übrigen wird IBD auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben, soweit der Marktpreis der Sicherheiten die Summe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % zuzüglich der bei der Verwertung anfallenden Umsatzsteuer übersteigt.

8. Wenn noch nicht vollständig bezahlte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sich im Gewahrsam des Kunden befindet und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes seinen IBD oder Dritten gegenüber fälligen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann IBD dem Kunden das Recht zum Besitz entziehen und die Ware ohne Vertragsrücktritt herausverlangen. IBD ist nicht berechtigt, die Herausgabe zu verlangen, soweit der Insolvenzverwalter sich für die Erfüllung des Vertrages entscheidet und der Preis bezahlt ist.

9. Im Falle des Vertragsrücktrittes, insbesondere wegen Zahlungsverzuges des Kunden, ist IBD berechtigt, die Ware freihändig zu veräußern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Der Kunde ist ungeachtet sonstiger IBD zustehender Rechte verpflichtet, an IBD die Aufwendungen des Vertragsabschlusses, der bisherigen Vertragsabwicklung und der Vertragsauflösung sowie die Kosten der Rückholung der Ware zu ersetzen und für jeden angefangenen Monat seit Gefahrübergang ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5 % des Warenwertes zu zahlen.

Sonstige Regelungen

1. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunter-schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Abschluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist.

2. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden werden von IBD im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

3. Der Kunde wird IBD unverzüglich schriftlich informieren, wenn Behörden in weiterem Zusammenhang mit der Ware eingeschaltet oder tätig werden. Der Kunde wird zudem die gelieferte Ware weiter im Markt beobachten und IBD unverzüglich schriftlich informieren, wenn eine Besorgnis besteht, dass durch die Ware Gefahren für Dritte entstehen könnten.

4. An von IBD in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Software behält sich IBD alle Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden.

Allgemeine Vertragsgrundlagen

1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von IBD mit dem Kunden ist D-26316 Varel. Diese Regelungen gelten auch, wenn IBD für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind.

2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche.

3. Alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für D-42289 Wuppertal zuständigen Gerichte vereinbart. IBD ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhängig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für D-42289 Wuppertal zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.

4. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Wuppertal, im Juli 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Seminar-Programm der IBD

Anmeldung

Bitte melden Sie sich schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Anmeldeformularen an. Ihre Anmeldung ist verbindlich
und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir
uns umgehend, ansonsten senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung mit ausführlichen Informationen auch zum Veranstaltungsort
bzw. -hotel.
Unsere Preise und Gebühren gelten für Anmeldungen lt. Programm bis zum 31.12.2018. Die Teilnahmegebühren stellen
wir in der Regel 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin in Rechnung.

 

Zahlungsmodalitäten: Seminargebühren werden wie folgt berechnet:
Bei Anmeldung              50%
nach Beendigung          50%

 

Vertretung
Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen
Kosten.

 

Umbuchung
Sie können jederzeit auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung umbuchen. Bitte
teilen Sie uns dies schriftlich mit. Bei einer Umbuchung (nur einmalig möglich) erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren:

Umbuchung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
Umbuchung 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: € 90,- zzgl. MwSt.
Umbuchung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.

 

Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich möglich. Bitte beachten Sie, dass wir folgende
Bearbeitungsgebühren erheben:
Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: € 90,- zzgl. MwSt.
Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers.

 

Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor
dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche
Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden
Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits
vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.

 

Änderungsvorbehalte
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B.
aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten
Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten
im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen
zu ersetzen.
Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand
erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung
sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht
zugelassen.

 

Terminvorschau
Bitte beachten Sie, dass die Terminierung der Seminare, nach Erhalt der Anmeldung und der Reservierung des Seminarhotels
erfolgt. Die genauen Termine werden den Teilnehmern umgehend mitgeteilt.

 

Leistungsinhalte bei Veranstaltungen
Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben,


Übernachtungen und Frühstück (bei mehrtägigen Seminaren)
Verpflegung an den Seminartagen
Pausensnacks und Tagungsgetränke
Seminarräume
Arbeitsunterlagen.
Nicht enthalten sind die Kosten für Telefon, Internet, Fernsehen und Minibar und Parkgebühren

 

Die Gebühr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

Hotelreservierungen
Sollte ein Teilnehmer früher anreisen oder später abreisen, als das Seminar dauert, können wir für Sie eine Reservierung
vornehmen. Die anfallenden Kosten für weitere Übernachtungen oder Verpflegungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

SELBSVERANTWORTUNG
Der Teilnehmer übernimmt während des Seminars Haftung und Verantwortung für sich selbst und durch ihn entstandenen
Schäden.

 

Datenschutz/Datenspeicherung
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
durch die IBD.
Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungszwecken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens,
Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse gespeichert.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der IBD UG die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt,
soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte (§ 4 PostdienstDatenschutzverordnung).

Schlussbestimmungen: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal